Der Hinweis im Gebührenverzeichnis auf die gesetzliche Bestimmung, in der die Amtshandlung vorgesehen ist, mag zur noch genaueren Konkretisierung des Gebührentatbestands angebracht sein.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Anlaß der Kritik ist eine seit kurzem wirksame gesetzliche Bestimmung, nach der in Kindergärten auch Hilfskräfte ohne einschlägige Ausbildung eingesetzt werden können.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)